AGB

AGB des Veranstalters

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OF Projekt GmbH für das „40. Hunsrücker Oktoberfest“ in Lautzenhausen   –   Stand: April 2023

1. Inhaltliche, zeitliche und räumliche Gültigkeit

1.1 Die AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der OF Projekt GmbH, Bachstraße 3, 56841 Traben-Trarbach als Veranstalter des „41. Hunsrücker Oktoberfestes“ vom 02.10.2024 bis zum 02.11.2024 in Lautzenhausen,
(-nachfolgend Veranstalter-)
und den Gästen des „41. Hunsrücker Oktoberfestes“ in Lautzenhausen
(-nachfolgend Gast-).

1.2 Der Veranstalter wird vertreten durch den Geschäftsführer oder einen Prokuristen.

1.3 Diese AGB gelten für das Festzelt in der Flugplatzstraße in Lautzenhausen, das Festgelände und die dazugehörigen Freiflächen, Verkehrswege und sonstige Einrichtungen.

2. Sicherheitshinweise und Zutrittsbeschränkungen zur Veranstaltung

2.1 Minderjährige erhalten grundsätzlich bei allen Abendveranstaltungen keinen Zutritt ins Festzelt.
Eine Ausnahme kann nur für Jugendliche ab 16 Jahren gewährt werden, wenn eine Erziehungsbeauftragung („Mutti-Zettel“) in zweifacher Ausfertigung vollständig und gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgefüllt, vom Erziehungsberechtigten sowie vom Erziehungsbeauftragten unterschrieben und ein Exemplar bei der Eingangskontrolle dem Veranstalter ausgehändigt wird sowie die zweite Ausfertigung vom Minderjährigen während der Veranstaltung ständig mitgeführt wird.

2.2 Die Gäste sind jederzeit verpflichtet, den Anordnungen des Festwirtes und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

2.3 Angetrunkenen Gästen kann der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt werden. Gleiches gilt, wenn Gäste im Laufe der Veranstaltung entsprechend auffallen. Dies gilt neben Einzelgästen auch für Gastgruppen. Gäste, denen der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt wird bzw. die aus dem Festzelt verwiesen werden, müssen das Festgelände verlassen. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit Gäste in Ausübung seines Hausrechts des Festzeltes zu verweisen. Wird dem Verweis nicht Folge geleistet, so wird Hausverbot erteilt und jeder Verstoß als Hausfriedensbruch behandelt und verfolgt.

2.4 Rauchen ist im gesamten Festzelt mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherbereiche untersagt.

2.5 Wird einem Gast der Zutritt aus einem der oben angeführten Gründe verwehrt oder wird der Gast von der Veranstaltung entfernt, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises – auch nicht für die Folgeveranstaltungen.

2.6 Der Zutritt und Aufenthalt im „Gaudi Box“ Bereich ist nur Gästen mit Eintrittskarten für den „Gaudi Box“ Bereich gestattet.

2.7 Das „40. Hunsrücker Oktoberfest“ stellt um ca. 00.30 Uhr am Folgetag auf die Abendveranstaltung den Ausschank ein und das Festzelt muss um 01.00 Uhr am Folgetag auf die Abendveranstaltung geräumt sein.

3. Eintrittskarten

3.1 Die Abwicklung des Ticketverkaufs wird durch den Dienstleister Vivenu GmbH Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland (- nachfolgend vivenu -) durchgeführt. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter.

3.2 Der Erwerb von Eintrittskarten ist nur möglich per Online-Kauf unter www.oktoberfest-hunsrueck.de.

3.3 Vertragsschluss

3.3.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Gast zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie „powered by vivenu“ oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Gast und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

3.3.2 Es besteht kein Anspruch des Gastes auf Vertragsschluss mit dem Veranstalter. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Gast und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Gast ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

3.3.3 Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Gast zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Gast vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

3.3.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Gast erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Gast durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Gast nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
3.3.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Gast hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

3.3.6 vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über Website(s) von vivenu und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Gastanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung der Websites von vivenu, die Zusammenarbeit mit vivenu und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Gäste erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß den Geschäftsbedingungen von vivenu behandelt werden.

 

3.4 Ticketform

3.4.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Gast von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Gast mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

3.4.2 Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Gast die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

3.4.3 Der Gast ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

3.4.4 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Gast erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

3.4.5 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Gast wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Gastes durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

3.5 Rechte und Pflichten

3.5.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Gastes vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

3.5.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Gast hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Gast.

3.5.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Gastes zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

3.5.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Gast das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

3.5.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Gast unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Gast ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

3.5.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

3.5.7 Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

3.6 Widerruf, Stornierungen, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

3.6.1 Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden. Dies gilt auch für die Verzehrgutscheine.

3.6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm (einsehbar unter www.oktoberfest-hunsrueck.de) einer Veranstaltung aufgrund von Absagen der Unterhaltungsband oder Einzelkünstlern (wegen z.B. Erkrankung, Doppelbuchung etc.), auch kurzfristig, zu ändern. Dazu wird der Veranstalter, unter Berücksichtigung der Interessen des Gastes, Ersatzkünstler verpflichten und dies dem Gast in geeigneter Weise kommunizieren.
Eine Programmänderung, auch nach Kauf der Eintrittskarte, führt nicht zu Ansprüchen des Gastes gegenüber dem Veranstalter und auch nicht zum Rückgaberecht der erworbenen Eintrittskarte.

3.6.3 Im Falle einer Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Gast zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

3.6.4 Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Gast erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

3.7 Bitte verwahren Sie das PrintAtHome Ticket so sorgfältig wie Bargeld oder normale Tickets auf, so dass keine unbefugte Person von diesem PrintAtHome Ticket eine Kopie machen oder anderweitigen Missbrauch betreiben kann. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Zugang zu der Veranstaltung verweigert wird. Für den Fall, dass von einem PrintAtHome Ticket Kopien auftauchen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besitzern der Kopien bzw. dem Besitzer des unbefugt vervielfältigten PrintAtHome Tickets den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern.

3.8 Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, von dem Gast, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigen PrintAtHome Tickets zu verlangen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch des PrintAtHome Tickets verursachte Unannehmlichkeiten.

3.9 Die Eintrittskarten sind bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzulegen. Ein erneuter Einlass nach Verlassen des Festzeltes ist nur möglich, wenn das Ticket beim Verlassen gescannt und beim Wiederbetreten erneut vorgelegt wird. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

3.10 Die mit Kauf der Eintrittskarte reservierten Sitzplätze sind bis zum Eintreffen der Gäste reserviert. Werden die Plätze komplett verlassen, so kann es sein, dass andere Personen diese einnehmen. Der Veranstalter behält sich vor, nicht eingenommene Plätze wieder zu vergeben. Platzänderungen, insbesondere die Zuweisung eines anderen Tisches, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

4. Wertmarken (Getränke-Bons) und Verzehrgutscheine

4.1 Wertmarken (Getränke-Bons) können beim Veranstalter im Festzelt erworben werden. Die Wertmarken können ausschließlich für Getränke eingelöst werden und müssen hierzu dem Servicepersonal ausgehändigt werden. Die Wertmarken haben nach Erwerb eine Gültigkeit von 5 Jahren und können nicht zurückgegeben werden. Eine Erstattung des Kaufpreises bei Nichteinlösung wird ausgeschlossen.

4.2 Für den „Gaudi Box“ Bereich werden Verzehrgutscheine zusammen mit einer Eintrittskarte erworben. Diese gelten nur für die jeweils gebuchte Veranstaltung und stellen gleichzeitig einen Mindestverzehr dar. Die Verzehrgutscheine werden zusammen mit den Eintrittskarten verschickt. Bei PrintAtHome-Tickets müssen die Gutscheine durch den Erwerber ausgedruckt oder auf dem Handy vorgehalten werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Eintrittskarten (Punkt 3.4 – 3.6). Die Festzelt-Küche schließt um 22:00 Uhr. Bestellungen für Speisen werden bis 21:30 angenommen. Bis dahin nicht eingelöste Verzehrgutscheine verfallen ersatzlos. Die Verzehrgutscheine müssen zur Verrechnung dem Servicepersonal im „Gaudi Box“ Bereich vorgelegt werden und können ausschließlich für Speisen eingelöst werden. Eine Einlösung gegen Getränke ist nicht möglich. Eine Erstattung bei Nichteinlösung oder eine Auszahlung von Restsummen wird ausgeschlossen.

5. Video- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung

Das Festzelt sowie das gesamte Veranstaltungsgelände sind Video-überwacht. Der Gast ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bild- und Tonaufnahmen des Veranstaltungsgasts, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentations-zwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

6. Verbotene Gegenstände/Taschengröße/Taschenkontrollen

6.1 Es ist jedem Gast verboten, Flaschen, Dosen, Flyer, Aufkleber, Plastikkanister, Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Wunderkerzen und sonstige gefährliche Gegenstände, die die Veranstaltung stören könnten, sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen.

6.2 Das Mitführen von Rucksäcken ist untersagt, lediglich das Mitführen von (Hand-)Taschen bis zur maximalen Größe von ca. 30 x 20 cm (DIN A4-Format) ist gestattet.

6.3 Bei Nichtbeachtung dieser Verbote erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Gast eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Der Veranstalter ist jederzeit berechtig, in Ausübung seines Hausrechts, Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Taschen vorzunehmen.

7. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet, außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim Abhandenkommen von Kleidungs- oder Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung des Veranstalters für von ihm eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertragliche Pflichtverletzungen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden. Es ist allen Gästen ausdrücklich untersagt, die Bänke und Tische zu betreten. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist eine Haftung des Veranstalters für hieraus resultierende Schäden ausgeschlossen.

8. Datenschutz

8.1 Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor und während des Ticketkaufes finden Sie in der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

8.2 Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen (Bildaufnahmen) angefertigt. Diese Bildaufnahmen werden zu Marketingzwecken sowohl auf der Website als auch auf den Social Media Seiten (Facebook, Instagram) des Veranstalters veröffentlicht. Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen, welche einen Überblick über das Publikum darstellen, ergibt sich aus dem berechtigten Interesse des Veranstalters an einer optimalen medienwirksamen Präsentation der Veranstaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO und § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG.

8.3 Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen durch den Veranstalter, welche einzelne Gäste oder kleine Gruppen von Gästen abbilden, erfolgt auf Grundlage deren Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO und § 22 KunstUrhG. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die Einwilligung durch seine eindeutige Positionierung zur Bildaufnahme (z.B. Positionierung zur Kamera, Lächeln in die Kamera, u.Ä.) erklärt wird. Die einmal erteilte Einwilligung kann der Gast jederzeit ohne die Angabe von Gründen direkt gegenüber dem aufnehmenden Foto- bzw. Videografen, oder gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

9. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

9.1 Kunden, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.

9.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

9.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 10.1 und 10.2 unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und den Gästen gelten ausschließlich diese AGB – andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, dieses auch ohne ausdrücklichen Widerspruch.

10.2 Durch Bezahlung der Eintrittskarten akzeptieren die Gäste die AGB für das „40. Hunsrücker Oktoberfest“ in Lautzenhausen.

10.3 Jegliche Werbung im Zelt ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden dem Verursacher die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Flyer und Aufkleber.

10.4 Mitarbeiter des Veranstalters sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN – Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Als Gerichtstand wird Traben-Trarbach vereinbart.

Traben-Trarbach, den 08.04.2024

Hunsrücker Oktoberfest