Lade Dir unseren Muttizettel runter und drucke ihn zweimal aus. Eine Kopie musst Du am Eingang bei unserer Party abgeben.
Fülle den Muttizettel wahrheitsgemäß aus. Anschließend müssen sowohl deine Eltern, als auch die Erziehungsberechtigte Begleitperson unterschreiben.
Nachdem Du die Kopie deines Muttizettels am Eingang unserer Veranstaltung abgegeben hast und deine Begleitperson anwesend ist, kannst Du mit uns feiern!
Du möchtest länger mit uns feiern? Für Minderjährige und Jugendliche bis 18 Jahre sind sehr strikte Uhrzeiten festgelegt mit denen Du nur in Begleitung eines Erwachsenen oder Erziehungsberechtigten unterwegs sein darfst. Höchstwahrscheinlich hast Du keine Lust mit deinen Eltern feiern zu gehen. Die Lösung nennt sich: Muttizettel!
Der Muttizettel, offiziell “Erziehungsbeauftragung” genannt, ist im § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes benannt. Deine Eltern können Dir diesen Zettel ausfüllen, unterschreiben und zu deiner nächsten Partynacht mitgeben. Einzige Voraussetzung ist, dass Dich eine andere verantwortungsvolle Person begleiten muss, die deinen Eltern unterschreibt, dass sie bereits über 18 Jahre alt ist und ausreichend Kompetenzen besitzt an dem Abend auf dich aufzupassen.
Der Muttizettel ist bewusst vom Gesetzgeber eingeführt worden, um Dir und Deinen Eltern größere Freiheiten zu geben, obwohl sie bis zur Volljährigkeit die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder besitzen. Um Dich guten Gewissens auf eine Party oder ein Konzert zu lassen, solltet ihr den Muttizettel in Ruhe gemeinsam ausfüllen und euch ausgiebig über die Person informieren, die deine Eltern mit der Aufsicht beauftragen.